Woher kommt das Holz?

Redaktion Massivholzfinder · Veröffentlicht: · Zuletzt geprüft: · 5 Min. Lesezeit

Die Kurzantwort

Wer Holzmöbel in der EU erstmals auf den Markt bringt, muss nach EU-Recht prüfen, dass das Holz legal geschlagen wurde. Ab dem 30. Dezember 2026 gilt dafür die EU-Entwaldungsverordnung, die die bisherige Holzhandelsverordnung ablöst. Die Pflicht liegt beim Unternehmen, nicht bei Ihnen als Käufer. Sie können den Händler aber nach Holzart und Herkunftsland fragen.

Sie stehen vor einem Esstisch aus Akazie und fragen sich, woher das Holz kommt? Die Frage ist berechtigt. Massivholzmöbel bestehen aus Bäumen, die irgendwo auf der Welt gewachsen und gefällt worden sind. Für diesen Weg gibt es in der EU klare Regeln. Dieser Ratgeber erklärt, was gesetzlich gilt, wer dafür verantwortlich ist und was Sie selbst in Erfahrung bringen können. Welche Holzart sich für welches Möbel eignet, lesen Sie im Ratgeber Holzarten im Vergleich.

Die bisherige Regel: die EU-Holzhandelsverordnung

Seit dem 3. März 2013 gilt die Verordnung (EU) Nr. 995/2010, kurz EUTR. Ihr Kern steht in Artikel 4: „Das Inverkehrbringen von Holz oder Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag ist verboten.“ Unternehmen, die Holz erstmals in der EU auf den Markt bringen, müssen dafür eine Sorgfaltspflichtregelung anwenden. Holzmöbel stehen ausdrücklich im Anhang der Verordnung.

„Illegal geschlagen“ heißt dort: im Widerspruch zu den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Baum gefällt wurde. Es geht also um die Gesetze des Herkunftslandes.

Die neue Regel: die EU-Entwaldungsverordnung

Die Verordnung (EU) 2023/1115, kurz EUDR, löst die Holzhandelsverordnung ab. Sie erfasst neben Holz auch Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk und Soja. In ihrem Anhang I sind „Holzmöbel und Teile davon“ aufgeführt.

Nach Artikel 3 dürfen solche Erzeugnisse nur auf den Markt, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie sind entwaldungsfrei.
  • Sie wurden nach den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt.
  • Für sie liegt eine Sorgfaltserklärung oder eine vereinfachte Erklärung vor.

„Entwaldungsfrei“ bedeutet bei Holz: Die Flächen wurden nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet, und das Holz wurde geschlagen, ohne dass es dort nach diesem Datum zu Waldschädigung gekommen ist. Zu den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes zählt die Verordnung unter anderem Landnutzungsrechte, forstbezogene Vorschriften, Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte sowie Steuer-, Handels- und Zollvorschriften.

Ab wann gilt die Entwaldungsverordnung?

Der Geltungsbeginn wurde zweimal verschoben: durch die Verordnungen (EU) 2024/3234 und 2025/2650. Nach der konsolidierten Fassung vom 26. Dezember 2025 gilt Folgendes:

  • Die wesentlichen Pflichten gelten ab dem 30. Dezember 2026.
  • Kleinst- und Kleinunternehmen haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Das gilt jedoch nicht für Erzeugnisse, die schon unter die Holzhandelsverordnung fielen – also auch nicht für die dort genannten Holzmöbel.
  • Die Holzhandelsverordnung wird mit Wirkung vom 30. Dezember 2026 aufgehoben. Für Holz, das vor dem 29. Juni 2023 erzeugt und ab dem 30. Dezember 2026 in Verkehr gebracht wurde, gilt sie bis zum 31. Dezember 2029 weiter.

Bis zum 30. Dezember 2026 bleibt also die Holzhandelsverordnung maßgeblich. Die Europäische Kommission und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nennen dieselben Daten. Stand der Prüfung ist der 28. Oktober 2026. Weitere Änderungen sind möglich, verbindlich ist der Text im Amtsblatt der EU.

Wer in Deutschland kontrolliert

In Deutschland regelt das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) die Durchführung der Holzhandelsverordnung. Zuständig ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), soweit Holz aus einem Drittstaat eingeführt oder aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland gebracht wird. Im Übrigen sind die Behörden der Länder zuständig.

Auch für die Entwaldungsverordnung ist die BLE in Deutschland zuständig. Sie kontrolliert laut eigener Darstellung die in Deutschland niedergelassenen Marktteilnehmer und Händler. Für die Umsetzung ist ein nationales Durchführungsgesetz vorgesehen; die BLE schreibt dazu: „das bestehende Holzhandels-Sicherungs-Gesetz wird dementsprechend angepasst.“

Die Pflicht liegt beim Unternehmen

Sie als Käuferin oder Käufer müssen nichts nachweisen. Die Sorgfaltspflicht trifft den „Marktteilnehmer“. Das ist nach der Verordnung jede Person, die „im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse in Verkehr bringt oder ausführt“. Inverkehrbringen meint die erstmalige Bereitstellung auf dem Unionsmarkt.

Dieser Marktteilnehmer muss Informationen sammeln und fünf Jahre aufbewahren. Dazu gehören bei Holz der gebräuchliche Name der Baumart und ihr vollständiger wissenschaftlicher Name, das Erzeugerland und die Geolokalisierung der Flächen, auf denen das Holz gewachsen ist.

Woher typische Möbelhölzer stammen

Die Herkunft hängt stark von der Holzart ab. Einige Hintergründe aus der Wikipedia:

  • Eiche: Die Stieleiche ist die in Mitteleuropa am weitesten verbreitete Eichenart und kommt in fast ganz Europa vor.
  • Kiefer: Die Waldkiefer ist heute die häufigste Baumart in den deutschen Wäldern. Ihr Verbreitungsgebiet reicht von Europa bis weit nach Sibirien.
  • Mango: Der Mangobaum stammt aus dem Gebiet zwischen Assam und Myanmar oder aus Borneo. Heute wird er in weiten Teilen der Welt als Kulturpflanze angebaut.
  • Akazie: Die Akazien sind in den Subtropen und Tropen weit verbreitet; die Arten der Gattung Acacia kommen überwiegend in Australien vor. In Deutschland wird gelegentlich auch das Holz der Robinie als Akazienholz bezeichnet.
  • Sheesham: Dalbergia sissoo wird seit etwa 1990 großflächig in Plantagen im Punjab zwischen Indien und Pakistan angepflanzt.

Ein Möbel aus „Akazie“ kann also aus sehr unterschiedlichen Regionen kommen. Genaueres weiß nur, wer die Lieferkette kennt.

Was Sie den Händler fragen können

  • Welche Holzart ist es genau, und wie lautet der wissenschaftliche Name?
  • Ist das Möbel durchgehend massiv oder teilweise aus Holzwerkstoff oder Furnier?
  • Aus welchem Land stammt das Holz?
  • In welchem Land wurde das Möbel gefertigt?
  • Trägt das Möbel ein Waldzertifikat, und falls ja, welches?

Bei der letzten Frage: Es gibt Zertifizierungssysteme wie den Forest Stewardship Council (FSC) und das Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC). Ein solches Zeichen ersetzt nicht die gesetzliche Sorgfaltspflicht des Unternehmens.

Ein Händler wird nicht jede Frage beantworten können. Holzart und Herkunftsland sind aber Angaben, die Sie erfragen dürfen. Bei einem Esstisch aus Mango oder einem Esstisch aus Eiche helfen sie Ihnen, Modelle besser einzuordnen.

*Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage zum genannten Stand und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die im Amtsblatt der EU und im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Texte.*

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Häufige Fragen zur Holzherkunft

Muss ich als Käufer nachweisen, dass das Holz legal ist?

Nein. Die Sorgfaltspflicht trifft Unternehmen, die das Holz oder das Möbel im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erstmals in der EU auf den Markt bringen.

Gilt die EU-Entwaldungsverordnung schon?

In Kraft ist sie seit 2023, ihre wesentlichen Pflichten gelten nach dem Stand vom 28. Oktober 2026 aber erst ab dem 30. Dezember 2026. Bis dahin gilt für Holz die EU-Holzhandelsverordnung.

Was bedeutet „entwaldungsfrei“?

Das Holz stammt von Flächen, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden, und wurde geschlagen, ohne dass es dort nach diesem Datum zu Waldschädigung gekommen ist. So definiert es Artikel 2 der Verordnung (EU) 2023/1115.

Wer kontrolliert das in Deutschland?

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Für bestimmte Bereiche, etwa heimisches Holz, sind die Behörden der Bundesländer zuständig.

Sagt die Holzart etwas über die Herkunft?

Nur grob. Eiche und Kiefer sind in Europa verbreitet. Der Mangobaum stammt ursprünglich aus Asien, Sheesham wird in Plantagen im Punjab angebaut, Akazien sind in den Subtropen und Tropen verbreitet. Das genaue Herkunftsland kennt nur der Händler oder Hersteller.

Rechtsstand . Die Angaben zu Gesetzen und Vorschriften haben wir an diesem Tag geprüft. Regeln können sich jederzeit ändern – maßgeblich ist immer die aktuell gültige Fassung, zum Beispiel hier im amtlichen Text.

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